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Reisen mit Kindern

Allgemeine Reisevorbereitungen

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Reisen mit schulpflichtigen Kindern 

Falls ihr eine Reise mit schulpflichtigen Kindern ins Auge gefasst habt und ihr beginnt die Schulbefreiung zu organisieren ist eins ganz wichtig: Gebt bei eurem Vorhaben nicht auf und lasst euch nicht entmutigen!

Nachdem wir unseren Entschluss gefasst hatten mit den Kindern zu reisen, sind wir zunächst mal an die Klassenlehrer unserer Kinder herangetreten. Es ist nämlich schon mal sehr gut, wenn man die auf seiner Seite hat und von hier aus Rückendeckung erwarten kann. 

Ungefähr zwei Monate von dem Buchungszeitraum unserer Flüge haben wir dann einen Termin bei der Schulleitung gemacht und unser Vorhaben vorgetragen. 

In unserem Fall hatte die Klassenleitung schon ein Gespräch mit der Rektorin geführt und sie wusste schon von unserem Vorhaben. 

In dem Gespräch berichteten wird von unserem geplanten Auslandaufenthalt von 6 Monaten (möglichst unverbindlich formulieren und nur bei Nachfrage konkretisieren - nicht Urlaub oder Reise! - möglichst ein triftiger Grund wie Arbeit/Auswanderung oder Ähnliches). 

Wichtig ist auch, dass von einer Haushaltsauflösung für die beantragte Zeit gesprochen wird. Wir verpflichteten uns unsere Kinder im gesamten Fächerkanon nach den Richtlinien des Landes NRW zu unterrichten und den entsprechenden Stoff von den jeweiligen Fachlehrern nachzufragen (haben wir oder unsere Kinder auch teilweise gemacht). 

 

In Nordrhein Westfalen gibt es im Schulgesetz einen Passus, der es einer Schulleitung erlaubt, einen Schüler aus wichtigen Grund für bis zu einem Jahr zu beurlauben.

§ 43 Absatz 4

(4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde.

Die Auslegung als längerfristige Beurlaubung wurde in unserem Falle eine Beurlaubung über ein Jahr angesehen - die Beurlaubung durfte also von der Schulleitung genehmigt werden!!!. Allerdings hatte eine andere Schulleitung nicht den Mut, ohne Rückfrage an das Schulamt die Befreiung zu genehmigen.....

Bei dieser Reise wurde uns die Zustimmung von der Schulleitung der Grundschule unseres jüngsten Sohnes aus verwehrt. Die Beurlaubung für unsere beiden anderen Kinder vom Gymnasium hatten wir schon bekommen. Wir baten darum den Antrag nicht abzulehnen und offen zu lassen und wendeten uns an das zuständige Schulamt, bei dem die Schulleitung der Grundschule nachgefragt hatte.

Vor dem Termin beim Schulamt besuchten wir eine Rechtsanwältin für Schulrecht, die uns sehr entscheidende Tipps gab. 

Bei dem Termin im Schulamt war direkt ein Justiziar des Schulamtes anwesend, und man wollte uns klar ersichtlich die Genehmigung für unsere Reise nicht erteilen. Aufgrund der Informationen aus dem Gespräch mit der Rechtsanwältin (Grund des Auslandsaufenthaltes, Lebensplanung, etc.) schafften wir es, dass das Schulamt sich Bedenkzeit erbat, und wir erreichten letztendlich, dass die Befreiung von der Schulpflicht für unseren jüngsten Sohn auch noch genehmigt wurde

Detaillierte Informationen über die Tipps der Rechtsanwältin können wir gerne in einem Gespräch mitteilen (siehe auch Menüpunkt                        ).

Bei unseren weiteren Reisen war dann immer nur die Genehmigung der weiterführenden Schule nötig, die uns und unsere Reisen schon kannte und die wir so ohne Probleme bekamen. 

Noch ein kleiner Tipp: Am Besten fragt ihr an der Schule nicht nach, ob ihr die Klassenarbeiten oder das Unterrichtsmaterial online geschickt bekommt. Auch auf die Nachfrage, ob nach dem Zeitraum unsere Kinder in dem durchgenommenen Stoff in unterschiedlichen Fächern geprüft werden haben wir verzichtet

Beide Ansinnen machen den Lehrern und euch nur unnötig Stress und Arbeit - also besser manche Sachen nicht nachfragen! 

Zu unseren Reisen gab es noch nicht alle Sachen online, so dass wir viele Bücher / Kopien und sonstiges Unterrichtsmaterial und Schreibzeug mitnehmen mussten. Bei Büchern haben wir Kopien von den Bereichen angefertigt, die für diese Zeit nötig waren und haben uns ein Gewichtslimit von 5 kg für die gesamten Schulsachen gesetzt (pro Kind). Verstaut waren die gesamten Schulutensilien in einer aufklappbaren Fächermappe (sehr nützlich - zu sehen unter den Ellbogen von unserem Sohn - Link kommt später). Für unseren Kleinen haben wir die Sachen in unserem Gepäck getragen. 

Wir empfehlen zum Reisen die Kreditkarten der DKB

Reisen mit schulpflichtigen Kindern. Schule am Strand. Tipps, Tricks und Erfahrungen unserer Reisen.

Schulunterricht kann auch am einem paradiesischen Strand keinen Spaß machen - vor allen Dingen, wenn die Mama die Lehrerin ist...... und man so viele andere schöne Dinge machen könnte...

Auf den Reisen haben wir de Facto nur in den Hauptfächern unterrichtet, und auch nur in relativ geringem Maße

Auf unserer letzten Reise mit schulpflichtigem Kind (8.Schuljahr) haben wir nur in den aufbauenden Fächern Mathematik und der Fremdsprache Französisch (hat Verena mit Buch unterrichtet obwohl sie gar kein Französisch konnte) in einem Wochenumfang von ca.1-4 Stunden unterrichtet. In Mathematik war ein Lösungsbuch des Schulbuches sehr hilfreich. Englisch wurde durch das andauernde Sprechen während des Reisens geübt. 

Bei allen Nebenfächern haben wir nach unserer Rückkehr (nehmt euch vor Schulstart noch mind. eine Woche zur Eingewöhnung) die Unterlagen eines Schulfreundes durchgeblättert und die Themen sehr kurz erörtert. 

Nach der Rückkehr von unseren Reisen (meist Oktober bis April /Mai), sind unsere Kinder immer in ihre alte Klasse gekommen und haben den Rest des Schuljahres weiter mitgemacht. Unser Reisezeitraum haben wir aus diesem Grund extra so gewählt, damit die Kinder in demselben Schuljahr in dieselbe Klasse zurückkehren können. 

Aus der Zeit vor der Reise und der Zeit nach unserer Rückkehr wurde dann eine Note gemacht, die dann auf dem Schuljahresendzeugnis stand. 

Bei all unseren Reisen hat sich, trotz des sehr wenigen klassischen Schulunterrichts, der Notendurchschnitt auf dem Zeugnis nach der Reise im Vergleich zum Vorjahr verbessert.

 

Gerne geben wir noch weitergehende Informationen zum Thema "Reisen mit schulpflichtigen Kindern".  

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